Pfarrgemeinderatswahl 2010

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aus Überzeugung

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Pfarrgemeinderatswahlen am 7. März 2010

Am 7. März 2010 werden in allen bayerischen Pfarreien die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Neu ist für unsere Pfarreien, dass im Zuge des immer stärkeren Zusammenwachsens in unserer Pfarreiengemeinschaft ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat zu wählen ist. Jede Pfarrei wählt in diesen Gesamtpfarrgemeinderat entsprechend der Größe der jeweiligen Pfarrei ihre Delegierten hinein.


Der Gesamtpfarrgemeinderat tagt immer dann, wenn Dinge zu besprechen sind, die die ganze Pfarreiengemeinschaft betreffen. Die Delegierten aus Haselbach bzw. Mitterfels bilden jeweils einen Pfarreiausschuss; dieser kommt dann zusammen, wenn Belange der jeweiligen Pfarrei zu behandeln sind.


Die beiden Pfarrgemeinderäte von Haselbach und Mitterfels haben bei ihrer gemeinsamen Sitzung am 17. November einen Wahlausschuss für die Pfarrgemeinderatswahl 2010 bestellt.

Dem Wahlausschuss gehören an: Pfr. P. Dominik Daschner (Vorsitzender), Elisabeth Pöschl, Johann Engl, Rosa Stenzel, Meta Sepaintner, Franz Pillmeier.


Dem Wahlausschuss obliegt die Abwicklung der Wahl.

Der neu zu wählende Gesamtpfarrgemeinderat soll laut Beschluss bei der gemeinsamen Sitzung am 17. November 20 Mitglieder umfassen. Da beide Pfarreien in etwa gleich groß sind, werden aus Haselbach und Mitterfels jeweils zehn Pfarrgemeinderäte in das neue Gremium zu wählen sein.


Der Wahlausschuss ruft hiermit die Pfarrangehörigen auf, geeignete Kandidat(inn)en für den Pfarrgemeinderat zu benennen.

Wählbar ist, wer:

  • der katholischen Kirche angehört und sich nicht durch formalen Akt von ihr getrennt hat (Kirchenaustritt),
  • die Firmung empfangen hat,
  • wegen des Vorbildcharakters der Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat ein Lebens- und Glaubenszeugnis in Einklang mit der katholischen Lehre und den Grundsätzen der katholischen Kirche führt (z.B. Sonntagsheiligung, kirchlich geschlossene Ehe etc.),
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • in der betreffenden Pfarrei seinen ersten Wohnsitz hat oder in ihr hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig ist,
  • für keinen anderen Pfarrgemeinderat kandidiert.

 

Geeignete Kandidat(inn)en können ab sofort – am besten natürlich nach vorheriger Rücksprache mit der betreffenden Person selbst – schriftlich beim Vorsitzenden des Wahlausschusses (= Pfarrer) benannt werden. Jeder wahlberechtigte Pfarrangehörige hat das Recht, Kandidatenvorschläge zu unterbreiten. 

 

Wahlberechtigt sind alle Katholiken der Pfarrei,

  • die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet
  • und ihren ersten Wohnsitz in der Pfarrei haben
  • sowie sich nicht durch formalen Akt von der katholischen Kirche getrennt haben (Kirchenaustritt).
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Wer am Wahltag nicht persönlich zur Wahl erscheinen kann, kann von seinem Wahlrecht auch per Briefwahl Gebrauch machen. Die Briefwahlunterlagen können im jeweiligen Pfarrbüro abgeholt werden, sobald die Kandidatenliste erstellt ist. Der Termin wird rechtzeitig vorher im Pfarrbrief und im Gemeindeboten bekannt gegeben.