Vorsorge nicht nur im Alter

Infoabend des CSA-Kreisverbandes

In Zeiten zunehmender Pflegebedürftigkeit und einer immer älter werdenden Bevölkerung mit Zunahme dementer Patienten ist eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ein wichtiges Thema.

Auch der Kreisverband der Arbeitnehmer-Union (CSA) mit Vorsitzendem Georg Schwarzfischer-Engel nahm sich dieses Themas an und veranstaltete im BRK-Seniorenheim einen Informationsabend mit Johann Schedlbauer, Leiter der Betreuungsstelle im Landratsamt Straubing-Bogen. Vorab führte Heimleiter Christian Herrmann durch das Haus. Das BRK-Zentrum mit eigener Küche und Wäscherei umfasst 119 Pflegeplätze bei 120 Mitarbeitern und bietet zudem Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege sowie Tagespflege und Essen auf Rädern an.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht seien ein wichtiges Thema, denn ohne Vorsorge seien Probleme und Streitereien von Betroffenen und Angehörigen vorprogrammiert, meinte Georg Schwarzfischer, der selbst 19 Jahre lang ein Seniorenheim geleitet hat. „Vorsorge tut immer Not, nicht nur im Alter“, betonte auch Johann Schedlbauer. Er erläuterte Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und ihre Voraussetzungen: „wenn der Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise bei einer schweren Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, nicht mehr selbst regeln kann.“ Das Betreuungsverfahren sei im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Betreuer vertrete den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich, Wünsche der zu betreuenden Person würden vorrangig berücksichtigt. Eine Vorsorgevollmacht sollte immer schriftlich an eine Vertrauensperson erfolgen, denn sie könne nicht widerrufen werden. So sei eine Fremdbetreuung zu vermeiden.

Schedlbauer erläuterte Voraussetzungen und Formen der Vollmacht, nannte Fallbeispiele und beantwortete Fragen. Die Betreuungsverfügung sei eine weitere Möglichkeit der gesetzlichen Betreuung mit Vorschlag zur Auswahl der Betreuungsperson und Wünschen zur Gestaltung der Betreuung. Ein Widerruf sei möglich, die Wirkung ende mit dem Tod. Auch hier sei die Schriftform zu empfehlen. Im Gegensatz zu Betreuung und Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung ein Dokument „in dem ich meinen Willen festlege, wie ich mein Lebensende gestalten will“, betonte Schedlbauer.

Der Wille des Patienten müsse beachtet werden, auch von Ärzten und Angehörigen. Die Verfügung sollte auch im Seniorenheim vorliegen. Schedlbauer ging auf Voraussetzungen, Patientenwillen und auf Behandlungssituationen ein. Wichtig: In jedem Fall sei ein Betreuer oder Bevollmächtigter erforderlich. Abschließend wies Schedlbauer auf die Möglichkeit palliativer Maßnahmen hin. Eine Vollmacht gehe nicht über den Tod hinaus, betreffe also eine Organspende nicht. Vordrucke sind in der Beratungsstelle im Landratsamt erhältlich.

Bogener Zeitung, 17.10.2014

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